α
WpPG
print
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist – WpPG
arrow_left
arrow_right
(XXXX) §§ 28a bis 30 (weggefallen)
link
anchor
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 28.11.2024 I Nr. 377
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung